Zehn Tipps für die Kontaktaufnahme mit dem Anwalt

  1. Die erste Kontaktaufnahme empfiehlt sich per Telefon oder eMail. In dringenden Terminsachen (z.B. Abmahnung mit Fristsetzung) nutzen Sie am besten das Telefon. Beachten Sie bei eMails, dass diese nicht 100%ig sicher sind, soweit nicht eine Verschlüsselungssoftware wie PGP (Pretty Good Privacy) genutzt wird.
  2. Beziehen Sie sich bei der Kontaktaufnahme auf den Eintrag bei domain-anwalt.de
  3. Sollten Sie am Telefon nicht zum Anwalt durchgestellt werden, hinterlassen Sie im Sekretariat Ihre Telefonnummer und bitten Sie um seinen Rückruf.
  4. Schildern Sie kurz den Sachverhalt. Bitten Sie den Anwalt dann um einen Kostenvorschlag für die Erstberatung. Der Anwalt ist verpflichtet für sein Tätigwerden (also auch schon für eine Erstberatung und für Auskünfte), Gebühren zu nehmen, andernfalls verhält er sich wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Berufsrecht. Zudem sind die erlernten Rechtskenntnisse das Kapital bzw. das Werkzeug des Anwalts mit denen er seinen Lebensunterhalt verdient.
  5. Eine Erstberatung ist nach dem neuen RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) ausschließlich für Verbraucher möglich. Die Erstberatung nach VV Nr. 2102 RVG kostet maximal € 190,-(ohne MwSt.). Hinzu kommen u. U. die Post- und Telekommunikationsgebühr gemäß VV Nr. 7002 RVG und in jedem Fall die Mehrwertsteuer. Alles in allem können das also maximal € 244,- sein. Bitte beachten Sie, dass eine Erstberatung auch schon in dem konkreten Beantworten einer eMail-Frage gesehen werden kann und dem entsprechend eine Gebühr fällig wird.
  6. Für eine weitere - über die Erstberatung hinausgehende - Beratung, bzw. für die Beratung, die geschäftlich ist (im Gegensatz zur Erstberatung von Verbrauchern), kann der Anwalt die Gebühren aus dem vollen Streitwert nehmen; die Kappungsgrenze für die Erstberatung fällt weg. Maßgebende Norm ist § 14 RVG; die Berechnung erfolgt nach VV Nr. 2100 RVG. Bei einem Streitwert von € 50.000 (der bei Domain-Streitigkeiten der Regelfall ist) können dann für eine Beratung Gebühren zwischen € 104,60 und € 1.046,- entstehen. Die Höhe der Gebühren bestimmt der Rechtsanwalt innerhalb eines vom Gesetzgeber gesetzten Rahmens. Die Mittelgebühr beträgt € 584,30.

    Wird der Anwalt beauftragt, tätig zu werden, entsteht die Geschäftsgebühr. Maßgebende Norm ist ebenfalls § 14 RVG; die Berechnung der Geschäftsgebühr erfolgt nach VV Nr. 2400 RVG. Der Gebührenrahmen liegt bei der Geschäftsgebühr zwischen 0,5 (€ 523,–) und 2,5 (€ 2.615,–) der vollen Gebühr. Eine so genannte Kappungsgrenze besteht beim 1,3-fachen der vollen Gebühr. Diese Grenze darf nur überschritten werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war. War das Betreiben des Geschäfts nicht umfangreich und auch nicht schwierig, kann der Anwalt die Gebühren bis zur Kappungsgrenze (1,3) ausschöpfen. Die Kosten belaufen sich dann auf € 1.484,– zuzüglich ggf. der Post- und Kommunikationspauschale von € 20,– und der Mehrwertsteuer sind das ca. € 1.745,–.
  7. Lassen Sie sich nicht täuschen: eine einfache, präzise Antwort des Anwalts auf Ihre Fragen spricht nicht dafür, dass Sie ein einfaches Problem haben, sondern dass Sie mit einem Profi sprechen. Die dann folgende Gebührennote ist in aller Regel berechtigt, auch wenn die Beratung vielleicht nur zehn Minuten gedauert hat.
  8. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit dem Anwalt. Auch der kann noch im Rahmen einer Erstberatung stattfinden. Für den Anwalt ist es wesentlich, den Sachverhalt - also "Ihre Geschichte" - zu erarbeiten. Das geht am Besten in einem persönlichen Gespräch. Der Sachverhalt bildet die Grundlage für die rechtliche Prüfung. Teilen Sie also Ihrem Anwalt alles mit, was irgendwie für die Angelegenheit relevant sein könnte.
  9. Erschrecken Sie nicht über eine Vorschussrechnung. Anwälte haben das Privileg, Vorschussrechnungen stellen zu dürfen. Das hat seinen Grund: ist das Feuer erst mal gelöscht, war es gar nicht so schlimm und die Rechnung ist zu hoch.
  10. Sollten Sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden sein, sagen Sie ihm das! Erläutern Sie ihm, was Ihnen nicht gefallen hat. Anwälte sind in der Regel dankbar für solche Hinweise.